Ausbau der Cheggy-Kapazitäten ermöglicht notwendige Produktionsmenge bis Ende des Jahres

Paris, 05.02.2022. Nachdem der Ausstieg Frankreichs aus dem Kükentöten schon im Juli 2021 bekannt gegeben wurde, ist nun nach einer mehrmonatigen Ausarbeitungsphase das offizielle Dekret verabschiedet worden.

Darin heißt es, dass die Brütereien sich in einer Übergangsfrist bis Ende 2022 mit in ovo Geschlechtsbestimmungstechnologien ausstatten müssen, um ab 2023 das Verbot des Kükentötens umzusetzen. AAT ist bereits seit 2019 in Frankreich aktiv und der weitere Ausbau der CHEGGY Kapazitäten bei Hy-Line und Lohmann France wird bis Ende des Jahres abgeschlossen sein. Hy-Line und Lohmann sind dank der vollautomatischen Technologie zukünftig in der Lage, 30–40 Mio. in ovo gesexte Braunleger pro Jahr bereitzustellen.

Das französische Dekret lässt in ovo Geschlechtsbestimmungsverfahren bis zum 15. Bebrütungstag zu. Für die aktuell einsetzbaren Technologien wird eine Planungssicherheit über fünf Jahre garantiert.

Mit der CHEGGY-Technologie verfügt AAT derzeit über die nachhaltigste und effizienteste Methode zur Geschlechtsbestimmung im Ei am Markt. Darüber hinaus bietet AAT mit STUNNY eine einzigartige und innovative Lösung zur tierschutzgerechten Betäubung männlicher Embryonen an.

Mehr Informationen über CHEGGY finden Sie hier.

Mehr Informationen über STUNNY finden Sie hier.

Offizielles Dekret des Französischen Ministerium für Landwirtschaft und Ernährung:
Décret n° 2022-137 du 5 février 2022 relatif à l'interdiction de mise à mort des poussins des lignées de l'espèce Gallus gallus destinées à la production d'œufs de consommation et à la protection des animaux dans le cadre de leur mise à mort en dehors des établissements d'abattage - Légifrance (legifrance.gouv.fr)