Bundeslandwirtschaftsminister plant offenbar Geschlechtsbestimmung nur noch bis zum 12. Bruttag

Visbek, 24.03.2023. 

Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir plant offenbar die Geschlechtsbestimmung im Ei nur noch bis zum 12. Bruttag zuzulassen. Eine Regelung die nirgendwo in Europa Anwendung findet. Deutschland würde somit wieder einen Sonderweg innerhalb der europäischen Mitgliedsstaaten gehen.

Europas führender Technologieanbieter für Geschlechtsbestimmung AAT reagierte auf das Vorhaben des Ministeriums: „Sollte die neue Regelung in Kraft treten, hat das konkrete Auswirkungen auf alle Bestimmungstechnologien“, sagt AAT Geschäftsführer Jörg Hurlin. „Das optische Verfahren „CHEGGY“ ist weltweit das einzige Verfahren, mit dem große Partien an einem Tag bestimmt werden können. Wir wissen aus Versuchen, dass auch die CHEGGY-Technologie am 12. Bebrütungstag in der Praxis angewandt werden kann, jedoch die Genauigkeit etwas abnimmt“, sagt Jörg Hurlin. „Daher wurde das Verfahren aus Tierschutzgründen bisher am 13. Tag verwendet, in Zukunft am 12. Bebrütungstag.

In anderen europäischen Ländern ist geregelt, dass die Geschlechtsbestimmung vor dem 15. Bruttag erfolgt. Dies ermöglicht aus Tierschutzgründen die Stichtagswahl mit der höchsten Genauigkeit. „Mit dem Stichtag 12. Bruttag müssen deutlich mehr Bruderhähne aufgezogen werden, da die höchste Bestimmungsgenauigkeit erst am Ende des zweiten Brutdrittels herrscht.“ Jörg Hurlin kündigte an, das Verfahren weiter zu entwickeln und damit den Brütereien weiterhin das günstigste Verfahren mit dem höchsten Durchsatz anzubieten.

 

Hintergrund:

Das Verbot zum Töten männlicher Embryonen im Ei ist seit dem 1. Januar 2022 in Deutschland in Kraft. Seither wird das Geschlecht im zweiten Drittel der Brut bestimmt. Geschlüpfte männliche Küken werden aufgezogen. Ausnahmen dieser Regelung gibt es in Deutschland keine. Ab dem 1. Januar 2024 soll laut Gesetzgebungsplanung die Geschlechtsbestimmung dauerhaft bis zum 12. Bruttag möglich sein. Im europäischen Ausland wie beispielsweise in Frankreich sieht die Regelung vor, das Geschlecht bis zum 15. Tag zu bestimmen. Frankreich hat seinen kompletten Markt zum 1. Januar 2023 umgestellt.