CHEGGY-Technologie bereits früher einsetzbar

Visbek, 21.06.2023.Die deutsche Bundesregierung hat am 16. Juni 2023 die Gesetzesänderung in Bezug auf die Geschlechtsbestimmung im Ei beschlossen: ab dem 1. Januar 2024 muss diese vor dem 13. Bruttag stattfinden. Die früheren Pläne der Regierung hatten ab 2024 die Geschlechtsbestimmung bis zum 7. Tag vorgesehen.

Wie kam es dazu? Laut einer aktuellen Studie, die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft in Auftrag gegeben wurde, sind bei Hühnerembryonen erst ab Tag 15 der Brut Reaktionen wie Blutdruck- oder Herzfrequenzanstieg auf verschiedene Reize nachweisbar.  Hirnaktivitäten waren frühestens nach 13 Tagen messbar, diese standen jedoch nicht in Zusammenhang mit den thermischen und mechanischen Reizen. Die Studie bestätigt damit Ergebnisse anderer wissenschaftlicher Veröffentlichungen, die ebenfalls erst im letzten Drittel der Bebrütung von embryonalem Schmerzempfinden ausgehen.

Im europäischen Kontext steht dieses Gesetz als deutscher Sonderweg dar. In Frankreich zum Beispiel ist die Geschlechtsbestimmung bis zum 15. Bebrütungstag erlaubt. Die neue Gesetzgebung hat Auswirkungen auf die Geschlechtsbestimmungsmethoden, die aktuell in der Praxis eingesetzt werden. Die CHEGGY-Methode von AAT ist die einzige Technologie weltweit, die die nachgefragten großen Mengen an braunen Eiern jeden Tag bestimmen kann. Tests bestätigen, dass die Technologie auch deutlich früher eingesetzt werden kann.

Mit der anstehenden Gesetzesänderung hat AAT verstärkt an der Verbesserung der Technik für die Geschlechtsbestimmung vor Tag 13 gearbeitet. Ausgestattet mit der neuesten Kameratechnik und weiteren Anpassungen ist CHEGGY bereit für das neue Gesetz.

In diesem Dokument finden Sie weitere Informationen: https://dserver.bundestag.de/btd/20/067/2006783.pdf